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Eigennamen

Der Eigenname gehört zu der grammatikalischen Kategorie des Nomens bzw. Substantivs. Dabei enthält der Begriff selbst bereits seine Definition: Er bezeichnet den Namen, der einem bestimmten Lebewesen oder Objekt ganz zu eigen ist. Im Gegensatz zu Gattungsnamen, wie Stuhl oder Pferd, mit denen eine Gruppe von Objekten unter einen Begriff zusammengefasst wird, kommt das mit einem Eigennamen versehene Lebewesen oder Objekt nur einmalig vor.

Dies sind zunächst einmal die Namen von Menschen wie Julia oder Tim. Aber auch einzelne Örtlichkeiten (z. B. das Tote Meer), Institutionen, wie die Deutsche Bank, Kunstwerke (das Wohltemperierte Klavier von Bach) oder historische Ereignisse (der Zweite Weltkrieg) können als Eigennamen festgelegt sein.

Wie die Beispiele zeigen, treten Eigennamen als einzelne Wörter oder Wortgruppen auf und werden in ihrer Gesamtheit jeweils großgeschrieben. Eine Ausnahme bildet allerdings die Verwendung von Eigennamen im Zusammenhang mit festgesetzten Präpositionen. Letztere werden großgeschrieben, wenn sie zu Anfang des Eigennamens stehen (so z. B. Zur Alten Post), ansonsten aber, wie bei Unter den Linden, gilt die Kleinschreibung.

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